Nitratentfernung

 

Der gesetzlich erlaubte Grenzwert von Nitrat beträgt 50 mg/l Trinkwasser. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt als Richtwert 25 mg/ltr vor.

Für Babys und Kleinkinder gilt allerdings als maximaler Grenzwert 10 mg/l, denn Nitrat bzw. das umgewandelte Nitrit soll den Sauerstofftransport des Blutes unterbinden, so die Aussagen der Forschung und Medizin. Umso wichtiger ist es, geeignete Maßnahmen zu treffen.

 

Verfahrensmöglichkeiten

 

Beim Ionenaustausch werden, wie der Name sagt, die im Wasser enthaltenen Nitrat-Ionen gegen Chlorid-Ionen ausgetauscht. Bei diesem Verfahren verändert sich der Salzgehalt bzw. der Leitwert des Wassers nur geringfügig. Das eingesetzte Anionentauscherharz hat eine definierte Aufnahmekapazität. Daraus ergeben sich weitestgehend in Zusammenwirkung mit dem Nitratgehalt und dem Wasserverbrauch die Regenerationszyklen. Als Regeneriermittel dient eine Natriumchlorid-Lösung (Kochsalz). Nach dem Regenerationsvorgang wird die Salzsole vollständig ausgespült, und das Harz hat wieder volle Kapazität.

 

Für mehrere Abnehmer in Wohnhäusern oder in den Bereichen Gewerbe und Industrie, können zentrale Nitratentfernungsanlagen eingebaut werden, im Einfamilienhaus oder in der Wohnung empfiehlt es sich eine Kleinanlage die ausschließlich für die Trinkwasseraufbereitung konzipiert ist zu installieren.

 

 

ACHTUNG

Bei erhöhten Nitrat-Werten sollte das Wasser keinesfalls wie bei bakterieller Verunreinigung abgekocht werden da dadurch das Wasser aufkonzentriert und der Nitratgehalt somit weiter erhöht wird. (Wasserverdunstung)